Schon allein die Tatsache, dass ein täglicher Datenabgleich mit dem EDV Dienstleister stattfindet, bedeutet, dass die Kundendaten die Apotheke verlassen und somit auch andere Voraussetzungen zum Einhalten des Datenschutzes gelten. So zeigte auch ein kürzlicher Newsartikel des Infoportals Apotheke adhoc auf, dass es doch einige Fallstricke in Sachen Datenschutz gibt, die es zu bedenken gilt, jedoch häufig außer Acht gelassen werden. 
Da Datenschutz auch ein wichtiger Baustein unseres e-vorteilsprogramms ist, bei dem wir Rechtssicherheit bieten möchten, wissen wir, worauf konkret geachtet werden muss. Auch in dem von uns entwickelten digitalen Tool für eine individuelle Kundenansprache per e-mail oder Handy-App als eine innovative Form der Kundenbindung ist es wichtig, das korrekte Einverständnis der Kunden einzuholen - schließlich geht es um Gesundheitsdaten. Doch im Gegenzug profitieren die Kunden von einem maßgeschneiderten Service ihrer Apotheke.
Gerne helfen wir Ihnen zu checken, ob die Kundenbindungsmaßnahmen Ihrer Apotheken alle Voraussetzungen erfüllen, worauf es aus rechtlicher Sicht ankommt. Melden Sie sich einfach bei uns für eine kostenlose und unverbindliche Anfrage, gern geben wir Ihnen Tipps zum Thema.